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Die Einsatzabteilung

Gemäß des hessischen Gesetzes über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die allgemeine Hilfe (HBKG) sind die Kommunen für die Sicherung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe zuständig.
Jede Stadt/Gemeinde ist also verpflichtet eine Feuerwehr aufzustellen. Nur für Städte mit über 100000 Einwohnern muß diese eine Berufsfeuerwehr sein.  

Daten und Fakten

Gründungsjahr:
Mitglieder:
Männer:
Frauen:
Altersdurchschnitt:
Einsätze 2018:

1950

0034

0027

0008

0033

0021

Für kleinere Städte und Gemeinden wäre es aus finanziellen Gründen undenkbar eine Berufsfeuerwehr mit hauptamtlichen Kräften aufzustellen, so auch in Homberg (Ohm), wo derzeit 14 freiwillige Feuerwehren den Brandschutz für die Großgemeinde gewährleisten. 
Eine dieser Stadtteilfeuerwehren, ist die Freiwillige Feuerwehr Nieder-Ofleiden, wo sich derzeit 34 Einsatzkräfte, darunter auch 8 Feuerwehrfrauen zur Aufgabe gemacht haben, freiwillig und unentgeltlich für die Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Großgemeinde, an 365 Tagen, 24 Stunden rund um die Uhr da zu sein und zu helfen, wenn sie in Not geraten.

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