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Waldbrandgefahr

Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung. Zu den häufigsten Nachlässigkeiten zählen leichtfertiger Umgang mit offenem Feuer und das Wegwerfen von noch glimmenden Zigarettenkippen. 
Nicht umsonst besteht derzeit in unseren Wäldern Rauchverbot. 
Machen Sie rauchende Spaziergänger darauf aufmerksam - höflich, aber bestimmt.
Denken Sie immer daran: Feuerwehrleute schützen sich im Löscheinsatz durch spezielle Schutzkleidung und mit Atemschutzgeräten. Betroffene und Anlieger eines Hausbrandes können evakuiert werden. Flora, Fauna und die Tierwelt jedoch bleiben im Brandfall ihrem Schicksal überlassen.

Beachten Sie bitte folgende Regeln

Die Waldbrandkatastrophe 1975

  • Kein offenes Feuer im Wald und auf Wiesen (Lagerfeuer)

  • Bitte nicht rauchen oder seien Sie vorsichtig bei dem Umgang mit Feuerzeugen, Streichhölzern und Tabakwaren.

  • Werfen Sie keine brennenden Gegenstände aus den Fahrzeug

  • Fragen Sie die zuständige Forstbehörde, z.B. nach öffentlichen Grill- und Feuerplätzen

  • Parken Sie nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen und niemals in Wiesen und Feldern (der heiße Katalysator Ihres Wagens kann das trockene Gras schnell entzünden!)

  • im Wald bzw. in der Nähe des Waldes nicht grillen!

  • Kein Glas oder Glasscherben im Wald liegen lassen, der Brennglaseffekt kann Brände verursachen!

  • Diese Tipps gelten selbstverständlich auch für die Großgemeinde Homberg/Ohm Feldgebiete und die Straßen welche durch Wälder und Wiesen führen (z.B. Kippe aus dem Fenster werfen,...).

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Im Falle eines Wald- oder Flurbrandes ist sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder eine Polizeidienststelle (Notruf 110) zu verständigen. Dabei sollten möglichst genaue Angaben über den Brandort und das Ausmaß des Brandes gemacht werden, damit die Rettungsleitstelle schon frühzeitig genügend wasserführende Fahrzeuge zur Brandstelle entsenden kann.

 

Genaue Angabe des Brandortes

 

  • Ausmaß des Brandes

  • Art des Brandes (Erd-, Boden- bzw. Wipfelfeuer)

  • Günstigste Zufahrt zum Brandort,evtl. einen Treffpunkt mit den Einsatzkräften vereinbaren

  • Derzeitiger eigener Standort des Meldenden angeben

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Brandbekämpfung:

 

Die Brandbekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mit allen zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Da Wasser in den eisten Fällen nicht zur Verfügung steht, könnten die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel wie folgt eingesetzt werden:

 

  • Austreten von kleinen Brandstellen

  • Auskehren oder Ausschlagen mit etwa 1,5 Meter langen Nadelbaumästen

  • Abdecken der Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich

  • Löschen mit Feuerlöschern

  • Gegen den Wind in Sicherheit bringen

  • Feuerwehr-Anfahrtswege freihalten

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