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Lange bevor es richtig brennt, entsteht Brandrauch. Er breitet sich langsam aus - mit absolut tödlicher Wirkung.
Menschen die schlafen, haben absolut keine Chance zu überleben, wenn sie nicht rechtzeitig geweckt werden können oder von Mitmenschen gerettet werden.
Doch zum Glück ist der Mensch nicht schutzlos den Gefahren des Brandrauches ausgesetzt. Durch bauliche Maßnahmen, Einrichtungen, Geräte und das richtige Verhalten im Brandfall hat jedermann die Chance zu Überleben Doch leider ist es so, daß man nicht nur Zeit scheut, sich mit dem notwendigen Wissen vertraut zu machen, sondern auch die verhältnissmäßig geringen Kosten, um Rauchmelder anzuschaffen, die nötig sind um auf einen Brand überhaupt aufmerksam zu werden.

Untersuchungen in den USA, wo Rauchmelder in jedem Haushal Pflicht sind, haben ergeben, daß bis zu 66% aller tödlichen Brandunfälle im häuslichen Bereich vermieden werden können, wenn Rauchmelder installiert und regelmäßig überprüft werden.
Diese Geräte arbeiten mit einer 9 Volt Batterie und sind so Netzunabhängig. Die Batterie liefert ca. ein Jahr lang den nötigen Strom und zeigt ihr nahendes Ende durch kurze Piepstöne an.
Zur Befestigung an der Decke sind lediglich zwei Dübel notwendig.
Diese Geräte sollten an exponierten Stellen, wie z.B. vor dem Schlafzimmer 

oder aber im Flur angebracht werden. Im Falle eines Brandes ertönt ein sehr lautes Warnsignal und macht die Bewohner auf die drohende Gefahr aufmerksam.

 

Wozu braucht man Rauchmelder ?

In Wohnungen ist ein Rauchmelder in einem zentral gelegenen Raum, wie etwa im Flur anzubringen.
An der Schnittstelle zwischen Wohn und Schlafbereich werden damit auch Schlafende durch den grellen Signalton auf eine drohende Gefahr  aufmerksam gemacht.
In mehrstöckigen Wohnhäusern empfiehlt es sich, in jedem Stockwerk mindestens einen Rauchmelder vor dem Schlafbereich zu montieren. Darüber hinaus sind vor allem Kinderzimmer durch ein zusätzliches Gerät zu schützen. Küche und Bad sollten ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Fehlalarmen führen können.Sichern Sie Ihre Kinder und sich mit Geräten, die man untereinander verbinden kann.
Löst ein Rauchmelder den Alarm aus, ertönt das Warnsignal auch über alle anderen Geräte.

Rauchmelder sind an der Decke in der Mitte des jeweiligen Raumes anzubringen. Dort können die Geräte im Fall eines Feuers eine optimale Frühwarnung gewährleisten.
Zum Mindestschutz sollte wenigstens ein Rauchmelder pro Wohnung an zentraler Position montiert werden.Für mehrstöckige Häuser oder Wohnungen als Mindestschutz ein Rauchmelder pro Etage und Wohnung. Aber auch im Keller und auf dem Dachboden ist eine Installation sinnvoll, da sich hier oft unbeobachtete Brände entwickeln.

Was sollte ich beim Kauf beachten ?

  • Verwenden Sie ausschließlich fotooptische Rauchmelder.

  • Nur geprüfte Geräte, die neben dem CE-Zeichen das Prüfzeichen VdS oder auch die Prüfzeichen BSI oder UL tragen, garantieren einen wirksamen Schutz. Achten Sie auf eine mehrjährige Garantie für das Gerät.

  • Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder, sie bleiben auch bei einem Ausfall der Stromversorgung funktionsfähig. Eine entladene Batterie wird akustisch angezeigt.

  • Testen Sie die Funktionsfähigkeit Ihres Gerätes in regelmäßigen Abständen mit Hilfe des eingebauten Prüfknopfes.

Rauchwarnmelder

Wo Sie Rauchmelder kaufen können....

In Warenhäusern, Baumärkten, über den Versandhandel und natürlich im Fachhandel zum Beispiel für Brandschutz und  Sicherheitstechnik erhalten Sie die Geräte montagefertig mit Batterie, Schrauben und Dübeln. Einfach an die Decke schrauben und fertig.

Rauchmelderpflicht in Hessen

Seit dem 31.12.2014, gilt für alle Haushalte in Hessen eine Rauchmelderwarnpflicht. Demnach sind gemäß Hessischer Bauordnung alle Kinderzimmer, Schlafzimmer, Flure, über die Rettungswege führen, mit jeweils einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.

 

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